Du hörst Tracks und weißt genau: So willst du auch klingen. Aber zwischen dir und diesem Sound liegt dieses Gefühl von: „Ich krieg das einfach nicht so hin." „Mir fehlt die Zeit." Und genau da sterben die meisten Träume.
Ich nehme deine Vision und baue daraus den Track, der deinen Sound definiert — Release-Ready, druckvoll und unverwechselbar du. Gute DJs gibt es in jeder Stadt. Aber ein DJ mit eigener, professionell produzierter Musik spielt in einer anderen Liga.
Denn genau das ist das Ziel: Du wirst wegen deiner Musik gebucht — nicht nur, weil du gut auflegst. Dein Track wird der Grund, warum der nächste Booker anruft.
Producer Mentorship
Vom DJ zum Artist — mit System.
Wieder ein YouTube-Tutorial, wieder ein neues Plugin — und am Ende klingt der Track immer noch nicht besser als vorher. Die DAW hat 1.000 Möglichkeiten, und genau das erdrückt dich: Du weißt nie, welcher Schritt gerade der richtige ist. Also landet wieder ein unfertiges Projekt im Archiv.
Genau deshalb betreue ich dich persönlich 1:1 — kein weiterer Videokurs, den du eh wieder skippst, sondern jemand, der dir sagt, welcher Schritt für deinen Track gerade zählt. Ich rede nicht nur über Musikproduktion — ich mache das auch hauptberuflich. Tagtäglich produziere ich Tracks für andere Artists. Und ich selbst stand auch genau an dem Punkt, wo du gerade bist — genau aus diesem Grund bin ich der richtige Mentor für dich.
Ich begleite dich Schritt für Schritt, mit ehrlichem Feedback zu deinen Tracks — bis du Release-Ready-Produktionen selbst fertig bekommst und endlich als Artist wahrgenommen wirst.
Zusätzlich bekommst du Zugang zum Wavewolf AI Coach — ein KI-Tool, das dir 24/7 all deine Fragen beantwortet.
Stem Mastering
Für Artists, die nicht wie Anfänger klingen wollen.
Dein Track ist fertig produziert — aber zwischen Demo und Release liegt der Feinschliff: Das Mastering entscheidet, ob dein Track untergeht oder besteht. Genau diesen letzten Schritt übernehme ich für dich.
Als Stem Mastering hole ich dabei mehr raus als jedes Standard-Mastering: Du schickst mir deine Stems, ich habe vollen Zugriff auf die Balance — und dein Track bekommt den Druck, den ein einzelnes Stereo-File nicht hergibt.
Seit über 15 Jahren produziere ich elektronische Musik auf professionellem Level — und das Fulltime, jeden Tag. Mittlerweile habe ich deutlich mehr als 100 Tracks produziert und veröffentlicht — irgendwann habe ich aufgehört zu zählen. Genau diese Erfahrung steckt in jedem neuen Projekt: Ich weiß, was ein Track braucht, um druckvoll, klar und Release-Ready zu klingen.
Bei Wavewolf Studios entsteht kein Standard-Sound. Ich baue mit dir Tracks, die mithalten — nicht hinterherlaufen. Als einer der wenigen Fulltime-Producer habe ich mich auf Electronic Music spezialisiert: Rave-, Festival- und Clubsound.
Ich habe Jahre in meinen Sound und mein Wissen investiert — und arbeite bis heute jeden Tag daran, noch besser zu werden. Damit DEIN Track nicht mittelmäßig klingt, sondern außergewöhnlich.
Für mich ist jeder Track etwas Besonderes — etwas, das DICH widerspiegelt. Jeder Track ist wie du: EINZIGARTIG.
Paul SchiestlProducer & Engineer, Wavewolf Studios
Ich habe mir bereits mehrere Mixdowns + Masterings erledigen lassen, die alle von Top-Qualität sind. Ich kann Wavewolf Studios nur weiterempfehlen, da ich zu 100 % überzeugt bin, dass hier jeder in sicheren Händen ist.
LéMoris„
Professional producer, mixing and mastering engineer — highly recommended for all music production needs. Easy communication and fast delivery!
Nanoviola„
Sehr professioneller Service. Zuverlässig, schnell und kompromissbereit. So einen Geschäftspartner kann man sich nur wünschen! Hält, was er verspricht.
Nestroy
FAQ
Häufige Fragen
Ich will selber produzieren lernen — wie läuft das Mentoring ab?
Zuerst machen wir ein kurzes Kennenlerngespräch, um zu schauen, wie fortgeschritten du bist und was deine aktuellen Schwierigkeiten beim Produzieren deiner Songs sind. Danach erstellen wir gemeinsam einen Plan, der genau zu deinem Level passt.
Für welche Musik ist Wavewolf spezialisiert?
Für elektronische Musik: Rave-, Festival- und Club-Sound. Unter anderem — grob nach BPM sortiert: Classic House, Afro House, Slap House, Progressive House, EDM & Big Room, Future Rave, Melbourne Bounce, Melodic Techno, Techno, Peak-Time- & Industrial-Techno, Hypertechno, Hard Techno, Trance, Hard Trance, Hard Bounce, Hardstyle, Drum & Bass uvm.
Was kostet es, einen Track produzieren zu lassen?
Jedes Projekt ist individuell — und wird auch individuell betrachtet. Was dein Projekt kostet, sage ich dir gerne in einem gemeinsamen Gespräch.
Wie viele Revisionen sind inklusive?
Beim Stem Mastering sind immer 2 Revisionen inklusive. Beim Producing und Co-Producing arbeiten wir mit unbegrenzten Revisionen, bis dein Track steht — erst dann gehen wir ins Mastering.
Bleibt Ghost-Producing wirklich diskret?
Ja — ich garantiere dir, dass ich dein Projekt zu 100 % diskret behandle.
Muss ich dafür ins Studio kommen?
Für Mastering, Producing und Mentoring musst du nicht ins Studio kommen — ich arbeite zu 100 % remote und weltweit. Nur für Aufnahmen kommst du natürlich ins Studio.
Mitglied bei: WKO OÖ Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Verleihungsstaat: Österreich
EU-Streitschlichtung
Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren. Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr?tid=221132543 zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Bildernachweis
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Datenschutz
Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche personenbezogenen Daten beim Besuch dieser Website verarbeitet werden. Kurz gesagt: so wenige wie möglich. Stand: Juli 2026.
Verantwortlicher
Wavewolf Tonstudio Paul Schiestl Pöring 9 4851 Gampern, Österreich E-Mail: office@wavewolfstudios.com Tel.: +43 670 3516979
Das Wichtigste im Überblick
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Änderungen dieser Erklärung
Wir passen diese Datenschutzerklärung an, sobald sich die Website oder die Rechtslage ändert.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Wavewolf Tonstudios, Inhaber Paul Schiestl, Pöring 9, 4851 Gampern, Österreich (nachfolgend „Produzent"). Stand: Juli 2026.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Produzenten und seinen Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen Musikproduktion (insbesondere Signature Track Produktion und Co-Producing), Producer Mentoring sowie Stem Mastering einschließlich optionalem Mixing.
Für jedes Projekt wird ein individueller Vertrag bzw. ein individuelles Angebot abgeschlossen. Abweichende Regelungen im Einzelvertrag gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Produzenten schriftlich anerkannt wurden.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote des Produzenten sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Einzelvertrags oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Leistungsumfang, Vergütung, Produktionszeitraum, die Anzahl der inkludierten Revisionen sowie die Aufteilung der Urheber-, Nutzungs- und Masterrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
§ 3 Leistungen
Der Produzent erbringt seine Leistungen in technisch einwandfreier und veröffentlichungsfähiger Qualität.
Der Produzent stellt seine Sample- und Preset-Datenbank sowie seine Online-Abonnements (z. B. Splice) im Rahmen der Produktion kostenfrei zur Verfügung. Kosten für Samples und Soundpakete übernimmt der Produzent.
Honorare für externe Musiker (z. B. Gitarristen, Sänger) trägt der Auftraggeber, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung zu 100 % im Voraus fällig. Anzahlungs- und Ratenmodelle können im Einzelvertrag vereinbart werden; maßgeblich ist stets die dort getroffene Zahlungsregelung.
Der Produzent gewährt keine Geld-zurück-Garantie. Bereits geleistete Zahlungen werden — soweit gesetzlich zulässig — nicht rückerstattet.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Feedback und Revisionen
Während der Produktion erhält der Auftraggeber regelmäßig Updates zum aktuellen Projektstand. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Feedback gesammelt und möglichst konkret zu übermitteln; pro Version kann ein zusammenhängendes Feedback übermittelt werden, das der Produzent im nächsten Update berücksichtigt.
Beim Stem Mastering sind zwei Revisionen inklusive, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Bei Producing und Co-Producing ergibt sich der Revisionsablauf aus dem jeweiligen Einzelvertrag; bis zur Freigabe für das Mastering wird mit fortlaufenden Feedback-Runden gearbeitet.
Änderungen, die über normale Anpassungen hinausgehen (z. B. grundlegende stilistische Änderungen, komplette Umstrukturierungen oder neue musikalische Richtungen), können zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen und werden nach vorheriger Abstimmung separat berechnet.
Gibt der Auftraggeber länger als 14 Tage kein Feedback auf ein Update, gilt die jeweilige Version als freigegeben und der Produzent arbeitet auf dieser Basis weiter.
Gibt der Auftraggeber den Mix für das Mastering frei, werden nachträgliche Änderungen an der Produktion, die nicht im Stem-Mastering durchgeführt werden können, gesondert verrechnet.
§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers und Projektpause
Der Auftraggeber stellt alle für die Produktion erforderlichen Materialien und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
Meldet sich der Auftraggeber nach Produktionsbeginn oder nach der letzten schriftlichen Kontaktaufnahme des Produzenten (z. B. per E-Mail oder Messenger) länger als einen Monat nicht, gilt das Projekt als pausiert und die Arbeit wird eingestellt. Ein Anspruch auf Rückvergütung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.
Wünscht der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Fortsetzung des Projekts, ist hierfür ein neuer Vertrag abzuschließen. Konditionen und Preise werden auf Basis des dann aktuellen Aufwands neu kalkuliert.
§ 7 Urheber-, Nutzungs- und Masterrechte
Die Aufteilung der Urheber-, Nutzungs- und Masterrechte sowie deren Übertragung werden für jedes Projekt individuell im Einzelvertrag geregelt.
Die Übertragung von Rechten an den Auftraggeber erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
§ 8 Referenznennung und Eigenwerbung
Der Auftraggeber räumt dem Produzenten das Recht ein, die im Rahmen des Vertrags erstellten oder bearbeiteten Produktionen auf seinen Social-Media-Kanälen, seiner Website und anderen digitalen Plattformen zu Zwecken der Eigenwerbung zu veröffentlichen und zu teilen.
Der Produzent stellt dabei klar, in welcher Rolle er beteiligt war (z. B. Co-Producer, Mixing- und/oder Mastering-Engineer), beansprucht keine vollständige Urheberschaft und respektiert die Rolle des Auftraggebers als Hauptkünstler.
Der Auftraggeber kann eine solche Veröffentlichung bei Vorliegen berechtigter Gründe schriftlich untersagen; entsprechende Inhalte werden dann unverzüglich entfernt.
§ 9 Kündigung und Stornierung
Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis bis vier Wochen vor Produktionsbeginn (erster vereinbarter Produktionstag), kann der Produzent für seine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn — abweichend von den sich aus § 1168 ABGB ergebenden Ansprüchen — einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung geltend machen.
Kündigt der Auftraggeber in einer kürzeren Frist oder nach Produktionsbeginn, steht dem Produzenten ein Pauschalbetrag in Höhe von 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf diese Pauschalbeträge angerechnet; eine darüber hinausgehende Rückerstattung erfolgt — soweit gesetzlich zulässig — nicht.
§ 10 Rücktrittsrecht für Verbraucher
Verbraucher im Sinne des KSchG haben bei Fern- und Auswärtsgeschäften grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (FAGG).
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Produzent vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, hat er im Fall des Rücktritts ein anteiliges Entgelt für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vor Ablauf der Frist vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert (§ 18 FAGG).
§ 11 Haftung
Der Produzent haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — mit Ausnahme von Personenschäden — ausgeschlossen.
Der Produzent schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten kommerziellen Erfolg (z. B. Streams, Chartplatzierungen, Labeldeals oder Reichweite).
Der Auftraggeber haftet dem Produzenten für alle zumindest fahrlässig verursachten Schäden an der Studioeinrichtung oder den Studioinstrumenten.
Nach Projektabschluss besteht keine Verpflichtung des Produzenten zur unbegrenzten Archivierung von Projektdaten.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten die Vorschriften des ABGB über den Werkvertrag.
Es gilt österreichisches Recht. Für Verbraucher bleiben zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen (insbesondere § 14 KSchG zum Gerichtsstand) unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.